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Wer kann das Studium absolvieren?
Die Ausbildungsstätten setzen bestimmte musikalische Fähigkeiten und Kenntnisse voraus und führen eine Eignungsprüfung durch. Wer Kirchenmusikerin oder Kirchenmusiker werden will, darf, musikalisch betrachtet, nicht ganz am Anfang stehen. In der Aufnahmeprüfung müssen einige Orgel- und Klavierstücke vorgetragen werden. Man muss über eine ausbildungsfähige Stimme und ein gutes Gehör verfügen und über gute Kenntnisse in allgemeiner Musiklehre.
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